Abwasser ist der Oberbegriff für jegliches in seinen Eigenschaften verändertes Wasser. Meistens wird es aber umgangssprachlich für verschmutztes Wasser, das aus Haushalten stammt, verwendet.
Im Durchschnitt erzeugt jeder Deutsche ca. 117 Liter Abwasser pro Tag (Destatis 2016), dessen Mengen anhand des Trinkwasserverbrauchs gemessen werden. Allerdings sind hier die Mengen des Gewerbes und der Industrie, die an die öffentliche Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung anschlossen sind, eingerechnet.
Durch das höhere Umweltbewusstsein und dem damit verbundenen sparsameren Umgang mit Wasser sind die Mengen in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. 1990 hat der Wasserverbrauch noch fast 150 Liter pro Tag und Einwohner (DWA) betragen. Insgesamt fallen in Deutschland jährlich ca. 9,6 Milliarden m³ Abwasser an. Davon 5,1 Milliarden m³ als häusliches und betriebliches Schutzwasser und 2,5 Milliarden m³ als Niederschlagswasser. Der Rest ist sogenanntes Fremdwasser (ungeklärte Einleitungen, Grundwasserinfiltrationen in Kanäle etc.)
Hauptveränderung des Wassers ist der Eintrag von Verunreinigungen. Ca. 1% des Gewichtsanteils von Abwasser besteht aus Schmutzstoffen, die in gelöster und ungelöster Form sowie als organische Verbindungen vorliegen. Zu den organischen Verunreinigungen gehören Fette, Eiweiße und Kohlenhydrate. Zu den anorganischen Verunreinigungen gehören unter anderem Stickstoffverbindungen, aber auch Phosphor in Form von Phosphaten, die auch gleichzeitig auch Nährstoffe darstellen.
Für Abwasser gibt es in Deutschland auch eine Legaldefinition, nach Wasserhaushaltsrecht. Nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 54, Abs.1 WHG) ist Abwasser:
1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Abwässer dürfen auf Grund ihrer umweltschädigenden sowie gesundheitsgefährdenden Wirkungen nicht ungeklärt in die Umwelt abgegeben werden. Aus diesen Gründen werden Abwässer in Kanalsystemen gesammelt und in Kläranlagen gereinigt, bevor sie in Vorfluter (künstlicher oder natürlicher Wasserlauf) eingeleitet werden.
Für die Einleitung der reinigten Abwasser gelten strenge Grenzwerte. Für Phosphor bspw. liegt der Grenzwert für große Kläranlagen generell bei 1 mg/L und bei kleineren bei 2 mg/L. Befinden sich die Vorfluter in Naturschutzgebieten oder sonst sensiblen Gebieten, kann der Grenzwert von den Wasserbehörden auch viel niedriger angesetzt werden.
Je nach Art der Verunreinigung und der Zusammensetzung des Abwassers und der geltenden Grenzwerte für Einleitungen werden zur Reinigung unterschiedliche Verfahren angewendet.