In Deutschland werden mehr als 9.100 Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung und –entsorgung statistisch erfasst und überwacht (Destatis 2016). In diesen werden jährlich rund 9,6 Milliarden m³ Abwasser gereinigt. Hinzu kommen ungefähr 2.600 Kläranlagen der nicht-öffentlichen Abwasserbehandlung, in denen ca. 1,5 Milliarden m³ betriebliches Abwasser behandelt werden.
Weitere 16,6 Milliarden m³ Abwasser stammen aus der Verwendung als Kühlwasser. Diese Abwässer werden in der Regel nicht gereinigt, sondern direkt in Flüsse eingeleitet. Die Veränderung des Wassers besteht hier ausschließlich in der Temperaturerhöhung. Haupteinleiter sind Kraftwerke, die bei Trockenheit oder hohen Temperaturen ihre Einleitungen begrenzen müssen.
Der überwiegende Teil des in Deutschland anfallenden Abwassers wird in zentralen öffentlichen Kläranlagen gereinigt.
Die Größe bzw. Kapazität einer Kläranlage wird in sogenannten Einwohnerwerten (EW) bemessen und beschreibt die Anzahl der Einwohner, die im Einzugsgebiet einer Kläranlage leben.
Bei Kläranlagen, die auch gewerbliche bzw. industrielle Abwassereinleitungen besitzen, werden die Schmutzfrachten dieser Einleitungen in sogenannte Einwohnergleichwerte (EWG) umgerechnet und bei der Auslegung der Kläranlage entsprechend mitberücksichtigt. In Deutschland beträgt die Gesamtkapazität der 9.100 öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen ca. 152 Millionen EW, bei 79 Millionen tatsächlich an Kläranlagen angeschlossenen Einwohnern.
542 der 9.100 Kläranlagen in Deutschland haben eine Ausbaustufe größer 50.000 EW und fallen unter die ab dem 01.01.2029 bzw. 01.01.2032 geltende Verpflichtung zur thermischen Klärschlammbehandlung und Rückgewinnung von Phosphor. In diesen Anlagen wird rund 60% des in Deutschland anfallenden Abwassers behandelt.
Weitere 1.600 Kläranlagen haben eine Ausbaugröße von 10.000 EW bis 50.000 EW, in denen 28% des Abwasseraufkommens gereinigt wird. Obwohl für diese Anlagen nach AbfKlärV 2017 grundsätzlich auch nach dem 31.12.2028 die bodenbezogene Verwertung zulässig ist, entfällt für die meisten dieser Kläranlagen jedoch faktisch diese Möglichkeit. Gründe hierfür sind, dass die Schadstoffgehalte keine bodenbezogene Verwertung erlauben oder durch Zusammenführung von Schlämmen in einer gemeinsamen Schlammbehandlung die Größenklassenvorteile nicht genutzt werden können.